staatlich anerkannte Lehrgänge

V                           Ihr Slogan

Willkommen bei  PULVER-SCIPPER !

 

 


Seit Jahrzehnten arbeiten wir schon im Bereich Waffensachkunde mit den Behörden zusammen und stellen Ihnen hier unsere Angebote incl. der staatlich anerkannten Pulver-Lehrgänge vor:

  • Waffensachkunde nach § 7 WaffG in Verbindung mit §§ 1-3 AWaffV (Schwerpunkt § 28 WaffG Abs. 3) und  Standaufsichtsschulung nach § 11 AWaffV für Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe

    (Voraussetzung für den Lehrgang ist die Unterrichtung für Bewachungspersonal nach  §34a Gewerbeordnung       - muss bei Lehrgangsbeginn im Original vorgelegt werden)

sowie weiterhin:

  • Waffensachkunde nach § 7 WaffG in Verbindung mit §§ 1-3 AWaffV und Standaufsichtsschulung nach § 11 AWaffV für Sportschützen und Jäger

Unter professioneller Betreuung bieten wir Ihnen nach § 32 der 1. SprengV staatl. anerkannte Grundlehrgänge für:

  • BÖLLERN (ALLE Böllerarten incl.)


  • VORDERLADERSCHIESSEN
!! Böllern und Vorderladen ist auch als Kombi-Lehrgang möglich. !!


  • LADEN und WIEDERLADEN von Patronenhülsen

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurs aus gesetzlichen Gründen auf max. 20 Personen begrenzt. Die Mindesteilnehmerzahl ist auf 10 Personen festgelegt. Die weiteren Teilnahmebedingungen entnehmen Sie der Seite "Anmeldung - Voraussetzungen".

Alle Kurse beinhalten umfangreiches Lehrmaterial:

  • komplettes Unterrichtsmaterial, das auch während der Kurse als Power-Point erläutert wird
  • SprengG (in digitaler Form) für die Pulver-Lehrgänge
  • Material für praktische Übungen / prakt. Prüfung
  • für die Kurse Böllern und Vorderladen: "Sicherheitsregeln für Böllerschützen" der Regierung von Oberbayern, in der neuesten Fassung (digital)
  • Der Kurs Böllern umfasst ALLE Böllerarten
  • Haftpflichtversicherung
  • Prüfungsgebühren


Nehmen Sie sich die Zeit und blättern Sie in unserer Homepage um sich ausführlich zu informieren. Sollten noch Fragen offen bleiben, treten Sie gerne über die angegebene Email-Adresse oder Telefon mit uns in Dialog.

Wir freuen uns über Ihre Nachricht und Anmeldung.

Freundliche Grüße


Claudia Stein und Dieter Hellerbach


     !!!                                                       WICHTIG     WICHTIG     WICHTIG     WICHTIG                                                                     !!!


UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG   (UB)  nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

  • Eine Teilnahme an einem PULVER-Lehrgang ist OHNE UB nicht möglich. Bitte unbedingt VOR Kursbeginn vorlegen. (Bei dem Lehrgang für Waffensachkunde ist eine UB NICHT erforderlich!!)
  • Die UB ist bei der jeweiligen Behörde (z.B. Kreisverwaltung, Gewerbeaufsicht...) zu beantragen. Ein Formular des Rheingau-Taunus-Kreises ist unter "Infos" zum download hinterlegt. Ein polizeiliches Führungszeugnis ersetzt NICHT die UB.
  • Bitte beantragen Sie die UB rechtzeitig, planen Sie eine Bearbeitungszeit der zuständigen Behörden von mindestens 4 - 8 Wochen ein. Die UB ist ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr gültig.