Willkommen bei PULVER-SCIPPER !
Seit Jahrzehnten arbeiten wir schon im Bereich Waffensachkunde mit den Behörden zusammen und möchten Ihnen nun das erweiterte Angebot der staatlich anerkannten Pulver-Lehrgänge vorstellen.
Unter professioneller Betreuung bieten wir Ihnen nach § 32 der 1. SprengV staatl. anerkannte Grundlehrgänge für:
- den nicht gewerbsmäßigen Umgang - ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen - mit Böllerpulver zum Böllerschießen (ALLE Böllerarten incl.)
- den nicht gewerbsmäßigen Umgang - ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen - mit Treibladungspulver zum Vorderladerschießen
- den nicht gewerbsmäßigen Umgang - ausgenommen das Herstellen, Bearbeiten, Verarbeiten und Wiedergewinnen - mit Treibladungspulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen
sowie weiterhin
- Waffensachkunde nach § 7 WaffG in Verbindung mit §§ 1-3 AWaffV und Schießleiterschulung nach § 11 AWaffV
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurs aus gesetzlichen Gründen auf max. 20 Personen begrenzt. Die Mindesteilnehmerzahl ist auf 10 Personen festgelegt. Die weiteren Teilnahmebedingungen entnehmen Sie der Seite "Anmeldung - Voraussetzungen".
Alle Kurse beinhalten umfangreiches Lehrmaterial:
- komplettes Unterrichtsmaterial, das auch während der Kurse als Power-Point erläutert wird
- SprengG (in digitaler Form) für die Pulver-Lehrgänge
- Material für praktische Übungen / prakt. Prüfung
- für die Kurse Böllern und Vorderladen: das Buch "Sicherheitsregeln für Böllerschützen" der Regierung von Oberbayern, in der neuesten Fassung
- Der Kurs Böllern umfasst ALLE Böllerarten
- Haftpflichtversicherung
- Prüfungsgebühren
- Getränke (Kaffee, Mineralwasser)
Nehmen Sie sich die Zeit und blättern Sie in unserer Homepage um sich ausführlich zu informieren. Sollten noch Fragen offen bleiben, treten Sie gerne über die angegebene Email-Adresse oder Telefon mit uns in Dialog. Wir freuen uns über Ihre Nachricht und Anmeldung. Freundliche Grüße Claudia Stein und Dieter Hellerbach |
!!! WICHTIG WICHTIG WICHTIG WICHTIG !!!UNBEDENKLICHKEITSBESCHEINIGUNG (UB) nach § 34 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
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